#23: Abberufungsverfahren (114)

Abberufen existiert in verschiedenen Varianten. Diejenige, die man im Grimm findet, kann auch für einen Teil der Bedeutung heute noch gelten. Es habe die Bedeutung von lateinisch revocare und meint so viel wie jemanden von einer Stelle zurückrufen. Dass es langsam Zeit dafür wäre, die Abberufung für den M.O. einzuleiten, meinte der Barkeeper, als er die neuen Wörter vorgestellt hat: sich verospeln und jmdn. verospeln. Das eine (die reflexive Variante) sei wenn man den Überblick verliere; die andere Variante dagegen sei, wenn man etwas zerstöre. Wo aber hat der Weg dieser beiden Verben begonnen? Ist es tatsächlich dieser Kommentar im Magazin?

verpospeln-verhaspeln

Dass Google gerne korrigieren möchte und verhaspeln schreiben würde, ist da wohl nur ein Wink mit dem Zaunpfahl? – Seit wann mischt sich Google denn in Berufungs- bzw. Abberufungsverfahren ein?

Ein Gedanke zu „#23: Abberufungsverfahren (114)

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